Regelfortbildung für Betreuungskräfte nach §53 b

Zweitägige Fortbildung für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI und andere Interessenten in der sozialen Arbeit

Seminarort Bildungsakademie Plus Neuwied

§3

Anforderungen an die Betreuungskräfte

Grundlegende Anforderungen an die persönliche Eignung von Menschen, die beruflich

eine Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen ausüben möchten, sind

insbesondere:

eine positive Haltung gegenüber kranken, behinderten und alten Menschen,

soziale Kompetenz und kommunikative Fähigkeiten,

Beobachtungsgabe und Wahrnehmungsfähigkeit,

Empathiefähigkeit und Beziehungsfähigkeit,

die Bereitschaft und Fähigkeit zu nonverbaler Kommunikation,

Phantasie, Kreativität und Flexibilität,

Gelassenheit im Umgang mit verhaltensbedingten Besonderheiten infolge von

körperlichen, demenziellen und psychischen Krankheiten oder geistigen

Behinderungen,

psychische Stabilität, Fähigkeit zur Reflexion des eigenen Handelns, Fähigkeit

sich abzugrenzen,

Fähigkeit zur würdevollen Begleitung und Anleitung von einzelnen oder mehreren

Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen, Demenz, psychischen

Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,

Teamfähigkeit,

Zuverlässigkeit.

§4

Qualifikation der Betreuungskräfte

(1) Für die berufliche Ausübung der zusätzlichen Betreuungsaktivitäten ist kein

therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich. Allerdings stellt die

berufliche Ausübung einer Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen

auch höhere Anforderungen an die Belastbarkeit der Betreuungskräfte als eine in

ihrem zeitlichen Umfang geringere ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich.

Deshalb sind folgende Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte

nachzuweisen:

das Orientierungspraktikum,

die Qualifizierungsmaßnahme,

regelmäßige Fortbildungen bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis

kein regelmäßige Fortbildung führt zum Verlust der Qualifikation

Laut Richtlinien nach 53b § 3 Abs. 1 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen vom 19.08.2008 in der Fassung von 21.10.2022, müssen die Betreuungskräfte nach der Qualifizierungsmaßnahme mindestens einmal im Jahr ihr Wissen in einer zweitägigen (mindestens 16 Stunden) Fortbildungsmaßnahme vertiefen. Wie bieten Ihnen diesen Auffrischungskurs zur Aktualisierung Ihres Wissens und zur Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen an.

Lehrgangskosten werden vom Arbeitgeber übernommen und beziehen sich regelmäßig auf Lehrgänge im Rahmen der Fortbildung. Fortbildungskosten können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet oder übernommen werden, wenn es sich um Aufwendungen für Maßnahmen auf der Grundlage des bereits ausgeübten Berufes handelt.

200,00 EUR

Regelfortbildung nach § 53b

Regelfortbildung für Betreuungskräfte nach 53b SGBXI


Preis pro Person für 2 Tage 200,00 Euro

incl. Frühstück, Kursmaterial (*) und Lehrgangsbescheinigung!

Der Kurs findet ab mindestes 5 Teilnehmer statt!

Ab 5 Mitarbeiter erstellen wir Ihnen ein Angebot! (Tagespreis 600 Euro pro Tag /8 UE)

(*) Bei Aromapflege (u.a Herstellung von Seifen) erheben wir einen Materialzuschlag von 10 Euro pro Teilnehmer

Unsere Termine für 2024

13.03. u. 14.03.2024

15.05. u. 16.052024

17.07. u. 18.07.2024

18.09. u. 19.09.2024

weiterer Termin kurzfristig bei Bedarf

Weiter Termine als Inhouse Schulung möglich!

Inhouse Schulung möglich ab 5 Teilnehmer!

* Reflexion der Praxis und der eigenen Rolle als Betreuungskraft

Themen für 2023

* Aromapflege (mit praktische Anwendungsbeispielen wie Herstellung von Seifen und Handcreme)

* Biographiearbeit

* Achtsamer Umgang mit sich selbst (Stress erkennen und Abbau)

* Einführung in die Klangschalentherapie (Mindestteilnehmerzahl erforderlich)

* 10 Minuten Aktivierung mit einer Handpuppe

* Beschäftigungsangebote für Männer (mit praktischen Beispielen)

* Umgang mit herausforderndem Verhalten

* Bewegung bei älteren und pflegebedürftigen Menschen

* Neu - Dokumentation

Bitte bei Anmeldung eins der o. a. Themen angeben! (Thema kann aber nicht garantiert werden!)

Achtung! Die Kurse finden nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen statt!

Zur Anmeldung bitte Formular verwenden!

Die Kosten werden in Ausnahmefällen von der ARGE /JobCenter übernommen - für AN sind die

Kosten vom AG zu übernehmen!

Inhaltsbeispiele 2022

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