Regelfortbildung für Betreuungskräfte nach §53 c
Zweitägige Fortbildung für Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI und andere Interessenten in der sozialen Arbeit
Laut Richtlinien nach 53b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen vom 19.08.2008 müssen die Betreuungskräfte nach der Qualifizierungsmaßnahme mindestens einmal im Jahr ihr Wissen in einer zweitägigen Fortbildungsmaßnahme vertiefen. Wie bieten Ihnen diesen Auffrischungskurs zur Aktualisierung Ihres Wissens und zur Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen an.