Zu 100 Prozent gefördert über Bildungsgutschein der Arge und der JobCenter und der Deutschen Rentenversicherung
Erster Kurs für 2025
Beginn: 02.01.2025
- Vollzeitunterricht von 08:30 bis 15:00 Uhr
Fachkraft für Betreuung (Alltags- und Demenzbegleitung) gem. §§ 43b, 53b SGB /§ 45a SGB XI (320 Stunden) plus 80 Stunden Praktikum.
Gesamtdauer: 400 Sunden oder max. 3 Monate (je nach Verlauf des Praktikums)
Arbeitsagentur Maßn.Nr: 547/53/2024
ICG Zulassung : AZV M 12113-3,4
Zertifikat-Registrier-Nr.: [21]
Datum der Erstzulassung:
AZAV T 121113
Sprachanforderungen B2 Preis ohne staatliche Förderung 320 Stunden 2200,00 Euro (hier Musterschreiben an Arge/Job Center)
zahlbar in 3 Raten a. 700,00/700,00/800,00 Euro
Aktuell ! Wir bieten außerdem an!
Regelfortbildung nach §§ 43b, 53b (ehemals 87 b)
Neu: Pflegehelfer/in
Auf Anfrage: Aromapflege (Herstellung von Seifen und Handcreme)
Auf Anfrage: Handpuppe
Auf Anfrage: Klangschalen
Auf Anfrage: Trauerbewältigung und Umgang/Übungen mit AMD
Auf Anfrage: Bewegung bei älteren und pflegebedürftigen Menschen.
(siehe Info des GKV-Bündnis für Gesundheit)
Fordern Sie unter info@bildungsakademie-pflege.de
ein Angebot an
Foto von Polina Tankilevitch auf Pexels.
Wir freuen uns Ihnen unser weiteres Bildungsangebot vorstellen zu können!
Wir bieten Ihnen ein Bildungsangebot im Bereich:
Gesundheit, Sozialdienstleistungen, Kurse für die Wirtschaft
Des weiteren bieten wir Ihnen für viele Themen eine Inhouse Schulung an.
Fordern Sie unverbindlich ein Angebot an!!
Weitere Info unter Mitarbeiterqualifikation
Sie möchten einen beruflichen Neuanfang machen oder die Sie können aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr ausüben?
Sie verfügen über genügend deutsche Sprachkenntnisse?
Sie bringen Empathie mit?
Dann sind die richtige Person um eine Umschulung zur Betreuungskraft zu beginnen!
Für Transfergesellschaften: Sie möchten Ihre Klienten so schnell wie möglich wieder in
eine neue steuerpflichtige Tätigkeit unterbringen! ( evtl. Finanzierung mit der Arbeitsagentur)
Für Arbeitgeber : Sie möchten Ihre Mitarbeiter zusätzlich qualifizieren ( z.B Hauswirtschaftshilfe zusätzlich zur Betreuungskraft nach §§ 43b u. 53b ausbilden!) (In Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur)
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