Qualifikation zur Betreuungskraft nach §53b
Bei uns haben Sie die Möglichkeit als Arbeitgeber/in in Zusammenarbeit mit den Kostenträger (ARGE, JobCenter und Rentenversicherung
ihre Mitarbeiter zur Betreuungskraft nach 53b, 45a zu qualifizieren!
Bei uns haben Sie die Möglichkeit als Arbeitgeber/in in Zusammenarbeit mit den Kostenträger (ARGE, JobCenter und Rentenversicherung
ihre Mitarbeiter zur Betreuungskraft nach 53b, 45a zu qualifizieren!