Förderungsmöglichkeiten
Die B.A.P. und damit auch alle unsere Weiterbildungsangebote sind nach AZWV zugelassen. Somit bietet sich Ihnen die Möglichkeit den Besuch unserer Maßnahmen von einem Kostenträger übernehmen zu lassen.
Hier bieten sich folgende Möglichkeiten:
- Über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit u. JobCenter
Wer hat ein Recht auf einen Bildungsgutschein?
Einen Bildungsgutschein erhalten Sie, wenn die Weiterbildung notwendig ist, damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann, eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder. ein fehlender Berufsabschluss nachgeholt werden kann.
Als - Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation
über die Rentenversicherung
Förderung von Weiterbildung durch die Arbeitsagentur
Weitere Förderungsmöglichkeiten:
Anerkennungsverfahren als akkreditierten Weiterbildungsträger durchlaufen Förderung des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz
Sie haben Fragen zu den Möglichkeiten der Förderung?
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf, wir stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie gerne.